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Winterbandenplicht in duitsland

Illuminat0r

KnuffelBelg
normaal werd afgelopen vrijdag beslist over een herziening van de winterbanden plicht in duitsland, echter dat is blijkbaar verschoven:

<a class="postlink" href="http://www.nieuwsbladtransport.nl/nieuws/id32329-Besluit_over_winterbanden_Duitsland_uitgesteld.html" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.nieuwsbladtransport.nl/nieuw ... steld.html</a>

Om te volgen dus....
 

Andrew

600.000
Maar dit artikel gaat specifiek over vrachtwagens, voor personenwagens lees ik niks over een aanpassing.

Andrew
 

Vega

Medewerker
Administrator
Vorschau zur Winterreifen-Verordnung

ADAC Fahrzeugtechnik

07.01.1100 - 26684 – STAND 10-2010

Sicher durch den Winter

Die „Winterreifen-Verordnung“


Eiskalt erwischt: Ende 2005 wurden Autofahrer erstmalig mit einer
„Winterreifen-Verordnung“ konfrontiert – mit recht „schwammigen“
Vorgaben, was der ADAC auch deutlich kritisierte. Fünf Jahre später
setzt dem ein Gerichtsurteil ein Ende – gefordert werden nun
präzise Vorgaben. Wir stellen hier dar, worauf sich Autofahrer voraussichtlich
einstellen müssen.

Details

Vorab das wichtigste: Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht. Eine ausdrückliche
Pflicht wird aber für denjenigen gelten, der mit dem Auto bei „Eis, Schnee
und Schneematsch auf der Fahrbahn“ unterwegs ist.

Neu ist: Die neue Regelung wird nunmehr zwei wesentliche Punkte präzisieren, die in der al-
ten Verordnung nur recht vage formuliert waren


"geeignete Bereifung": Nunmehr bezieht sich das ausschließlich auf Winterreifen mit
entsprechender Kennzeichnung (M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol). Dazu zählen
auch „Ganzjahresreifen“!

"Witterungsbedingungen": Nunmehr ist damit (auf der Fahrbahn) der Zustand "Eis,
Schnee und Schneematsch" definiert.
Schlussfolgerung 1: Nur wer bei "Eis, Schnee und Schneematsch" mit Sommerreifen unterwegs
ist, riskiert ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben.

Schlussfolgerung 2: Wer Fahrten bei "Eis, Schnee und Schneematsch" zuverlässig vermeiden
kann, kann auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere
Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder
Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen
kann.

Alle Angaben haben vorläufigen Charakter - gesetzlich fixiert ist die neue Regelung noch
nicht! Dies könnte frühestens ab dem 5. November 2010 (entsprechend Themenplan der Bun-
desrats-Sitzung an diesem Tag) der Fall sein.

Details zur "alten" Verordnung - sie können aber auch zukünftig relevant sein

Droht ein Verwarnungsgeld, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Eis auf der Straße mit Sommerreifen
lediglich parkt?

Nein. Nur, wenn das Fahrzeug auch gefahren wird droht eine entsprechende Sanktion. Es
bleibt jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob er bei Eis und Schnee sein Fahrzeug nutzen
möchte oder lieber auf alternative Verkehrsmittel umsteigt.

An wen richtet sich die Winterreifenregelung?

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß;
für dieses Fehlverhalten ist nicht der Halter verantwortlich.

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. Info-Service 0180 5 10 11 12 Seite 1 von 3
Am Westpark 8 (0,14 Euro/Minute Deutsches Festnetz;
81373 München max. 0,42 Euro/Minute/Handy)
<a class="postlink" href="http://www.adac.de" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.adac.de</a>



Welche Auswirkung hat die Ausrüstungsvorschrift auf Autovermieter?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Überlassung eines Fahrzeuges mit Winter- oder Ganzjahresreifen
gegenüber einer Autovermietung besteht nicht. Wer sicher gehen will, im Winter ein Fahrzeug
mit Winterreifen zu bekommen, sollte diese Zusatzleistung bei der Reservierung verlangen;
zum Teil werden hierfür gesonderte Gebühren verlangt. Wurde bei der Reservierung kein
Fahrzeug mit Winterreifen zugesagt und steht bei verschneiten Straßen kein Auto mit Winterreifen
mehr zur Verfügung, kann es passieren, dass Autos mit Sommerreifen nicht ausgegeben
werden.

Müssen auch Lkw und Busse mit Winterreifen ausgestattet sein?

Ja. Wie bislang auch wird sich die geplante Vorschrift auch weiterhin an alle Kraftfahrzeuge
richten und damit auch an Lkw und Busse.

Was gilt für Motorräder?

Motorräder sind auch Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift und müssen daher bei Eis und
Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige
Winterreifengrößen für Motorräder angeboten werden. Während die Benutzung von Geländemotorrädern
mit grobstolligen Reifen und das Fahren mit leichten Mofas und Rollern toleriert
werden, ist zumindest von Fahrten mit schweren Motorrädern bei verschneiten und vereisten
Straßen abzuraten.

Müssen auch Urlauber ihre im Ausland zugelassenen Fahrzeuge mit Winterreifen ausstatten,
wenn sie auf deutsche Straßen unterwegs sind?

Von § 2 Abs. 3 a StVO ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erfasst.
Somit gilt die Vorschrift auch für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

Welche Auswirkung hat ein Unfall mit Sommerreifen auf die Kaskoversicherung?

Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungsfreiheit
der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 61 VVG) führen. Notwendig hierfür ist
eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße, weil
nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige unbeachtet blieb, was
jedem Verständigen einleuchtet. Neben der objektiven Erforderlichkeit kommt es auch auf die
Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit an. Ob die Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit
tatsächlich vorliegen, ist stets vom Einzelfall abhängig.

Kommt es zu einer Mithaftung, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen mit
Sommerreifen ausgerüstet war?

Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche
Auswirkungen, da es hier zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Diese
kann sich zunächst aus der erhöhten Betriebsgefahr des Halters (§ 7 StVG) ergeben. Die Betriebsgefahr
stellt diejenige Gefahr dar, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb
eines Kraftfahrzeuges verbunden ist. Wird diese durch besondere unfallursächliche Umstände
erhöht, kann dies zu einer Mithaftung des Halters führen, auch wenn der Unfallgegner durch
ein eigenes Verschulden den Unfall verursacht hat. Nach einer Entscheidung des AG Trier
(zfs 1987, 162) kommt es zu einer Mithaftung von 20 %, wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen
auf Schnee bei einem Ausweichmanöver, das der Unfallverursacher zu vertreten hat, ins
Schleudern gerät und dabei verunglückt.

Auch der Verschuldensmaßstab des Fahrers (§ 18 StVG) kann zu einer Mithaftung führen, da
ein objektiver Verstoß gegen § 2 Abs. 3 a StVO bei der Benutzung von Sommerreifen auf
Schnee vorliegt. Dieser objektive Verstoß führt zu einer Verschuldensvermutung, wobei dem
Fahrer eine Entlastungsmöglichkeit geboten ist. Abzustellen ist also darauf, ob die Gefahrensituation
für den Durchschnittsfahrer erkennbar war. Nur wenn dies verneint wird oder nachgewiesen
werden kann, dass die Benutzung der Sommerreifen für den Unfall nicht kausal war,
kommt es nicht zur Mithaftung.

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Gut bereift im Winter: ADAC –Empfehlungen


Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel "M+S" bzw.
dem Schneeflocken-Symbol. Nicht nur wegen der „Winterreifenverordnung“ - vorrangig
geht es um Ihre eigene Sicherheit. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleine „Ausrutschers“
können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.

"M+S" bzw. die Schneeflocke tragen auch so genannte "Ganzjahresreifen", die in schneearmen
Regionen als Kompromisslösung gelten können.

Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich aufs Auto verzichten kann,
muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten
Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen
winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann, von Wochenend-Trips
und Urlaubsreisen ganz zu schweigen.

Auch wenn die StVO lediglich eine Restprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, sollten Winterreifen
eine Profiltiefe von 4 mm nicht unterschreiten. Nur so haben die wichtigen Lamellen
noch den entscheidenden Grip.

Steigen Sie frühzeitig auf die Winterbereifung um. Zum einen sind die Wartezeiten bei
Händlern und Werkstätten bei Wintereinbruch sehr lang. Zum anderen ist die Reifenauswahl
zu Saisonbeginn am größten.

Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC-Testergebnissen. Nicht jeder Winteroder
Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen geeignet.

Zu guter Letzt: Passen Sie auch Ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen an.
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FAQs zur geplanten Winterreifenpflicht

Was ändert sich? Was bleibt?
Der ADAC begrüßt die geplante Gesetzesänderung, da es im Interesse eines jeden Fahrers ist, die Angaben zu den Wettervehältnissen und zu der angepassten Bereifung zu präzisieren. Bislang herrschte gerade bei der Frage, welcher Reifen verwendet werden soll große Unsicherheit. Auch befürworten wir die Entscheidung, dass es keine generelle Winterreifenpflicht für bestimmte Zeiträume gibt, da die Wetterverhältnisse in Deutschland regional unterschiedlich sind.

Was sich ändert

1. Warum ist eine Änderung der Winterreifenpflicht geplant?
Die bisherige Formulierung ist nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg zu unbestimmt. Es sei für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Witterungsverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als "geeignet" zu gelten. Um diese auch aus verfassungsrechtlicher Sicht problematische Formulierung möglichst schnell zu konkretisieren ist eine entsprechende Gesetzesänderung angekündigt worden.

2. Wann kommt die geplante Neuregelung zu der Verwendung von Winterreifen?
Die Detaillierung zu dieser Bestimmung verzögert sich bis voraussichtlich Anfang November 2010.

3. Was ist geplant?
Zukünftig soll in der Straßenverkehrsordnung genau beschrieben werden, was unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist: Schneematsch, Schneeglätte und Glatteis. Außerdem soll erstmals der Begriff "Winterreifen" in die StVO geregelt werden.

4. Welche Reifen dürfen zukünftig verwendet werden?
Alle mit "M & S" gekennzeichneten Reifen, also auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Auf Schnee nach einfachen Kriterien geprüfte Winterreifen haben zusätzlich das Schneeflockensymbol mit drei Bergspitzen ("three peak moutain").
Die Qualitäten von Winterreifen können veröffentlichten Winterreifentest entnommen werden.

5. Wird es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht geben?
Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben.
Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird von Sicherheitsexperten aber empfohlen.

6. Sind zukünftig weitere Regelungen angedacht?
Langfristig soll eine internationale Regelung geschaffen werden, nämlich eine europaweite einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen.

Bron Adac.de


 

Illuminat0r

KnuffelBelg
Hmm, het dat even 'überquert'.
dus als ik het een beetje begrijp, dan gaat er niet veel veranderen.
In de belgische wetgeving staat ook ongetwijfeld iets over voertuig dat moet aangepast zijn aan de weg-omstandigheden,
en aangezien ze geen vaste periode willen opleggen, moet je het dus gewoon bekijken afhankelijk van het weer...

Maar indien er ijs of sneeuw ligt, dan móet je wel op M+S of winterbanden rijden, ook als buitenlander...

Vorige week vrijdag reden ze daar ook al allemaal op hun wintersloffen 8)7
En't was nog 15°C buiten, dan slijten die terwijl ze stilstaan _O-
 
Idd, zo begrijp ik het ook, Stijn.

Punt is wél dat ze voor volgende week, hier in Holland, al wel (nacht-)vorst hebben voorspelt.

Even afwachten hoe zich dat gaat ontwikkelen. Anders laat ik mijn winterrubbers er aankomende week even onder slingeren :Y
 
Psst, jat de winterwielen van je pa, voor die rit ;)
Die Vectra glijdt toch wel in de winter...kortom; merkt ie niks van _O-
 
ik weet niet of het al bekend is............

Für Autofahrer gibt es keine Ausreden mehr: Seit Samstag(04-12-2010) sind bei Schnee, Eis und Matsch Winterreifen Pflicht. Die langerwartete Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit ab dem Folgetag. Wer jetzt trotzdem noch mit Sommerreifen unterwegs ist und erwischt wird, muss 40 statt bisher 20 Euro Bußgeld zahlen.

Der Wagen muss also stehen bleiben, selbst die Fahrt zum Reifenwechsel zur Werkstatt muss warten, bis Schnee und Eis abgetaut sind. Die Eilverordnung von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagt klipp und klar: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein". Mit etwas mehr Aufmerksamkeit hätte sich jeder Betroffene diese Unbequemlichkeit ersparen können.


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